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Wichtige Informationen die Sie wissen sollten.

verkaufen Was kann ich über eine Liegenschaft aus dem Grundbuch erfahren?

Die Einsicht ins Grundbuch ist die beste Methode um etwas über eine Liegenschaft in Erfahrung zu bringen. Seit Entstehung der Parzelle (Objekte sind in Bauparzellen, Grundstücke in Grundparzellen unterteilt) wird dort jede Veränderung akribisch festgehalten. Das Grundbuch ist die höchste Instanz. Jegliche Informationen die nicht im Grundbuch festgehalten sind, sind bedeutungs- und belanglos. Jede Liegenschaft ist einer Katastralgemeinde zugehörig, wobei dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass jede Katastralgemeinde auch ein Grundbuchamt hat. Zum Beispiel ist für die Katastralgemeinde Tramin das Grundbuchamt in Neumarkt zuständig, d.h. man kann das Grundbuch nur vor Ort in Neumarkt einsehen. Jede Parzelle hat wiederum eine Einlagezahl, welche verdeutlicht in welchem der hunderten Bücher ich die gesuchten Daten finde. Steht hinter der Einlagezahl eine römisch Eins (I) so handelt es sich um einen geschlossenen Hof, bei römisch Zwei (II) handelt es sich um einen normale Bau-oder Grundparzelle. Wiederum werden größere Parzellen auch einer materiellen Teilung unterzogen. Zum Beispiel hat ein Kondominium meistens eine Parzellennummer, jedoch ist jede Garage und Wohnung in Form eines materiellen Anteils (m.A.) spezifiziert. Das Grundbuch selbst ist in ein A, ein B und ein C- Blatt unterteilt im A-Blatt steht um was es sich bei folgender Parzelle (oder materiellem Anteil) handelt und welche Nutzungsrechte damit in Verbindung stehen. Im B-Blatt stehen die Besitzverhältnisse, dass heißt alle Besitzer (vom ersten bis zum letzten) werden mit Geburtsdatum und Geburtsort festgehalten. Der letzte und sogleich wichtigste Teil ist das C-Blatt, aus welchem ersichtlich ist ob die Immobilie oder der Grund belastet ist, in Form einer Hypothek, eines Fruchtgenusses, eines Denkmal- oder Ensembleschutzes, einer Konventionierung …usw. Auf die Einsicht in diesen Teil sollte man sehr viel Wert legen, damit man nicht die sprichwörtliche Katze im Sack erwirbt.

verkaufen - Kommt der neue Kubaturbonus für mich in Frage und wie kann ich ihn optimal nutzen?

Wer seine Immobilie klimatisch saniert, kann seit kurzem einen Bonus in Anspruch nehmen, welches ihm ermöglichteine Vergrößerung und Aufwertung des Objektes zu erreichen. Es handelt es sich um die Erlaubnis die Kubatur einer Liegenschaft um bis zu 200 m³ zu vergrößern. Dies gilt verständlicherweise natürlich nicht für alle Liegenschaften. In erster Linie muss es sich dabei um ein Wohnhaus handeln (d.h. mindestens 50% ist zu Wohnzwecken bestimmt), dies schließt Gewerbezonen automatisch aus, da die Dienstwohnungen immer zur gewerblichen Kubatur zählen. Das Objekt muss mindestens 300 m³ oberirdisch vorweisen können, die Baukonzession spätestens am 12.01.2005 erhalten haben und mindestens auf Klimahaus C – Standard saniert werden. Die Erweiterung der Kubatur kann in die Höhe, Breite und Tiefe vollzogen werden, falls das Objekt schon eine zusätzlich genehmigte Kubatur vorweist, bleib diese erhalten und kann somit mit dem Bonus addiert werden. Sehr beliebt ist vorallem der Ausbau in die Höhe, da in diesem Fall der Dachboden zur Wohnfläche umfunktioniert   werden kann. In diesem Fall kann die Maximalhöhe um 1 Meter überschritten werden. Objekte die abgerissen und wiederaufgebaut können diese Form des Kubaturbonus nicht nutzen, jedoch ist für Klimahaus B 5% und für Klimahaus A 10% Erweiterungsbonus vorgesehen. Bei Objekten unter Denkmal – und Ensembleschutz, geht naturgemäß eine akribische Untersuchung der Sachlage voraus und das Vorhaben muss daraufhin von der Gemeinde bewilligt werden. Die Kubaturerweiterung zwecks klimatischer Sanierung ist vorläufig nur bis 31.12.2010 gültig, wobei dieses Datum denn effektiven Baubeginn darstellt.

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